IHR LISA-TESTZENTRUM – FÜR FRAGEN (UND ANTWORTEN) SIND SIE HIER RICHTIG!
achtung: derzeit keine neuen Test-Stationen!
Bitte beachten Sie: Die Einrichtung neuer Test-Stationen ist derzeit aus Kapazitätsgründen nicht mehr möglich!
Die Lisa-Test Software für Testzentren sowie passende Covid-Tests sind jedoch weiterhin verfügbar!
Bitte senden Sie uns keine Anfragen für die Eröffnung eines Testzentrums. Wir bitten um Verständnis.
SIE MÖCHTEN EIN TESTZENTRUM ERÖFFNEN?
Sie möchten den Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen eine Testmöglichkeit geben? Sie möchten ein bestehendes Testzentrum auf die neue Lisa-Test Software umstellen? Sie suchen eine zertifizierte Testlösung für eine Behörde, ein Amt oder eine Kommune?
Antworten auf häufige Fragen finden Sie in den FAQ oder Sie nutzen das untenstehende Kontaktformular.
FAQ – DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN ZU TESTSTATIONEN
Was ist der Unterschied zwischen einer mobilen und stationären Teststation?
Eine mobile Teststation hat keinen festen, permanenten Standort, muss aber genauso wie eine stationäre Teststation vom Gesundheitsamt genehmigt werden. Ein Vorteil der mobilen Station ist, dass man beispielsweise bei Veranstaltungen gezielt testen kann. Wichtig für Eröffnung und Betrieb einer mobilen Station ist, dass dies von der jeweiligen Gemeinde erwünscht ist. Beispielsweise kann eine mobile Teststation aus einem Krankenwagen heraus oder in einem Zelt, das auf und abgebaut wird, betrieben werden. Die Einhaltung des Hygienekonzepts ist, wie bei einer festen Station, auch für eine mobile Teststation verpflichtend.
Wird bei LISA-TEST das Hygienekonzept für das Gesundheitsamt berücksichtigt?
Ja, LISA-TEST Hygienekonzept erfüllt die Anforderungen des Gesundheitsamts.
Was beinhaltet das Angebot von LISA-TEST?
- Lisa-Test Software: Software für betrugssicheres Abrechnen
- Schnelltests der Marke Lepu Medical mit einzigartigem QR Code
- Verbrauchsmaterialien wie FFP2-Masken, OP-Kittel, medizinische Handschuhe, Kopfhauben und Faceshield, Desinfektionsmittel
- Technischer Support
- Vorlage für Arbeitsverträge
- Hygienekonzept mit allen wichtigen Zertifikaten der persönlichen Schutzausrüstung
Welche Voraussetzungen gelten für Teststationen?
- Genehmigung vom Gesundheitsamt
- Genehmigung von der Gemeinde
- Bestehendes Hygienekonzept
- Anmeldung bei der Kassenärztlichen Vereinigung
Ist für den Betrieb einer Teststation ein Gewerbe notwendig?
Ja, für den Betreiber ist ein angemeldetes Gewerbe erforderlich.
Gibt es eine bestimmte Mindestabnahmemenge an Testprodukten?
Nein, die Abnahmemenge richtet sich nach Zahl der zu erwartenden Tests.
Sind für ein Testzentrum feste Öffnungszeiten vorgeschrieben?
Nein, die Öffnungszeiten können frei gewählt und geändert werden.
Wie setzten sich die Kosten für den Betrieb eines Testzentrums zusammen?
Die Kosten setzten sich individuell zusammen und hängen auch von der jeweiligen, individuellen Kostenstruktur des Betreibers ab. Allgemein setzten sie sich zusammen aus einmaligen Kosten für die Einrichtung, Standortkosten, Personalkosten, abgenommenen Tests mit der Nutzungsgebühr für LISA-TEST, Verbrauchsmitteln und Schutzausrüstung. Nutzen Sie das Kontaktformular unten und fragen Sie ein individuelles Angebot an.
Wer muss die Genehmigung beim Gesundheitsamt einholen?
Dies liegt in der Verantwortung der Betreiber der Teststellen.
Ist vorgeschrieben, wie viele Tests pro Woche durchgeführt werden müssen?
Nein, es gibt keine Mindest- oder Höchstmenge für durchgeführte Tests.
Wie läuft die Meldung bei einer positiv getesteten Person ab?
Die Meldung wird automatisch vom Lisa-Test-System über die DEMIS-Schnittstelle an das jeweilige Gesundheitsamt übermittelt.
Wie läuft die Abrechnung der Tests?
Die Abrechnung läuft im Moment über die Kassenärztliche Vereinigung.
Wie viel verdient man an den Tests?
Das ist abhängig vom Testaufkommen und der eigenen Kostenstruktur.
KEINE ANTWORT AUF IHRE FRAGE GEFUNDEN?
BITTE FÜLLEN SIE DIESES FORMULAR AUS UND TRAGEN SIE IHRE FRAGE IM FELD „NACHRICHT“ EIN. WIR MELDEN UNS UMGEHEND BEI IHNEN!